Pflegeberatung
nach § 37.3 SGB XI
Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zuhause versorgt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet nach § 37.3 SGB XI, in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen zu lassen.
bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal
bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal
Personen mit Pflegegrad 1 und bei Pflegegrad 2 wenn nur Sachleistungen bezogen werden, können die Beratung freiwillig nutzen. Sie haben Anspruch, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch zu bekommen. Dies ist eine gute Möglichkeit um Anträge zu stellen oder Vorgänge zu beschleunigen z.B. für die Höherstufung des Pflegegrads oder Hilfsmittel.
Die Pflegeberatung dient der allgemeinen Beurteilung Ihrer aktuellen Situation und soll einschätzen, ob Ihre häusliche Pflege und Betreuung, z.B. durch pflegende Angehörige, sichergestellt ist. Zudem sollen Pflegepersonen unterstützt werden.
Flexibel und Ortsunabhängig
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können den Beratungstermin auch digital per Videokonferenz wahrnehmen.
Wichtig dabei ist jedoch, dass die erstmalige Beratung sowie jede zweite darauffolgende Beratung vor Ort stattfinden muss, um die Qualität der häuslichen Pflege genau beurteilen zu können.
-
Es wird ein Formular ausgefüllt.
Stammdaten Erfassung
Zeitpunkt des Beratungsbesuchs
Überprüfung der Pflege- und Betreuungssituation
aus Sicht der pflegebedürftigen Person
aus Sicht der Pflegeperson
aus eigener Sicht
Einschätzung über Sicherstellung der Pflege und Betreuung
Maßnahmen anregen, weitere Informationen
z.B. Tipps zum Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen
Die Ergebnisse des Gesprächs werden notiert.
Sie unterschreiben eine Einwilligungserklärung, in der Sie der Übermittlung der Angaben an Ihre Pflegekasse zustimmen. Der Berater teilt der zuständigen Pflegekasse, dem privaten Versicherungsunternehmen oder der zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle, mit, dass der Beratungsbesuch stattgefunden hat.
Gern erhalten Sie eine Kopie des Formlars für Ihre Unterlagen.
-
Unterstützende Informationen zu Situationen im Pflegealltag
Tips zur Verbesserung der Pflege durch Angehörige
Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln (z.B. Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch)
Informationen zu Hebe- und Lagerungstechniken (z.B. Kinästhetik, Mobilisation)
Hinweise zu Pflegekursen, Pflegeschulungen nach §45 SGB XI
Informationen zu Höherstufung des Pflegegrades
-
Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt Ihre Pflegekasse. Sie müssen daher weder zahlen noch in Vorkasse treten.
Sind Sie privat versichert, erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Kasse einreichen müssen und dann das Geld erstattet bekommen.
Nachweis
Sie als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger müssen den Beratungsbesuch nicht selbst nachweisen. Ich fülle Ihnen einen „Nachweis über einen Beratungseinsatz nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI“ aus und schicke Ihn direkt zu Ihrer Pflegekasse.